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Gebrauchte Büromöbel steuerlich absetzen: So geht’s
Wenn es um Büroeinrichtung geht, greifen viele Unternehmen aus Kostengründen zu gebrauchten Möbeln. Doch dann taucht schnell die Frage auf: Kann man gebrauchte Büromöbel von der Steuer absetzen? Die Antwort ist ein klares Ja – aber mit einigen Bedingungen. In diesem Artikel beleuchten wir das Thema ausführlich, einfach verständlich und praxisnah. Also, nehmen Sie sich einen Kaffee und lassen Sie uns gemeinsam eintauchen.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet steuerlich absetzen überhaupt?
- Warum Unternehmen gebrauchte Büromöbel kaufen
- Was gilt als gebrauchtes Büromöbelstück?
- Welche steuerlichen Regelungen gelten allgemein für Büromöbel?
- Anschaffungskosten vs. Betriebsausgaben – der Unterschied
- Wie funktioniert die Abschreibung (AfA) bei Möbeln?
- Sonderregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
- Was muss man bei gebrauchten Möbeln besonders beachten?
- Wichtige Belege und Nachweise für das Finanzamt
- Wie man gebrauchte Möbel korrekt in der Buchhaltung erfasst
- Typische Fehler beim Möbelkauf und deren steuerliche Folgen
- Welche Möbelarten sind absetzbar – und welche nicht?
- Was sagen Steuerberater dazu?
- Lohnt sich der Kauf gebrauchter Möbel langfristig?
- Fazit: Gebraucht, aber steuerlich vollwertig!
1. Was bedeutet steuerlich absetzen überhaupt?
Wenn man von „etwas von der Steuer absetzen“ spricht, meint man im Grunde, dass man Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen kann. Dadurch verringert sich der Gewinn – und damit auch die Steuerlast. Es ist wie ein Regenschirm bei einem Platzregen: Man kann den Regen (die Steuer) nicht stoppen, aber sich ein gutes Stück davor schützen.
2. Warum Unternehmen gebrauchte Büromöbel kaufen
Gebrauchte Möbel sind günstiger, oft sofort verfügbar und auch noch nachhaltig. Vor allem Start-ups, kleine Unternehmen oder Freiberufler entscheiden sich gerne für gebrauchte Ausstattung.
3. Was gilt als gebrauchtes Büromöbelstück?
Ein gebrauchtes Möbelstück ist eines, das nicht mehr „neu“ ist – also schon genutzt wurde. Das kann ein Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank oder auch eine Empfangstheke sein.
4. Welche steuerlichen Regelungen gelten allgemein für Büromöbel?
Büromöbel gelten als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und werden in der Regel über mehrere Jahre abgeschrieben – abhängig vom Kaufpreis.
5. Anschaffungskosten vs. Betriebsausgaben – der Unterschied
Anschaffungskosten sind höhere Ausgaben für langlebige Güter, die über mehrere Jahre genutzt werden. Betriebsausgaben sind eher laufende, regelmäßig wiederkehrende Kosten.
6. Wie funktioniert die Abschreibung (AfA) bei Möbeln?
Für Möbel gilt eine Nutzungsdauer von 13 Jahren. Bei gebrauchten Möbeln kann diese Dauer angepasst und verkürzt werden, abhängig vom Zustand und Alter.
7. Sonderregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Kostet ein Möbelstück unter 800 € netto, kann es sofort abgeschrieben werden. Auch gebrauchte Möbel fallen unter diese Regelung.
8. Was muss man bei gebrauchten Möbeln besonders beachten?
Bei gebrauchten Möbeln ist es wichtig, den Zustand zu dokumentieren. Fotos, Beschreibung und ein Kaufnachweis sind unerlässlich.
9. Wichtige Belege und Nachweise für das Finanzamt
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Zahlungsnachweis (z. B. Überweisung)
- Beschreibung des Möbelstücks
10. Wie man gebrauchte Möbel korrekt in der Buchhaltung erfasst
Gebrauchte Möbel werden im Anlageverzeichnis mit Kaufdatum, Preis und Nutzungsdauer erfasst. Die Abschreibung erfolgt je nach Höhe sofort oder über Jahre.
11. Typische Fehler beim Möbelkauf und deren steuerliche Folgen
Fehler wie Barzahlung ohne Quittung oder die falsche Buchung als laufende Kosten können teuer werden. Ordnung ist hier das halbe Geld.
12. Welche Möbelarten sind absetzbar – und welche nicht?
Absetzbar: Alles, was betrieblich genutzt wird (z. B. Tische, Stühle, Regale).
Nicht absetzbar: Private Möbel, es sei denn, das Arbeitszimmer ist beruflich anerkannt.
13. Was sagen Steuerberater dazu?
Steuerberater empfehlen den Kauf gebrauchter Möbel, sofern die Dokumentation lückenlos ist. Abschreibungen können angepasst werden.
14. Lohnt sich der Kauf gebrauchter Möbel langfristig?
Ja – durch geringere Anschaffungskosten und steuerliche Vorteile ergibt sich ein doppelter Nutzen für das Unternehmen.
15. Fazit: Gebraucht, aber steuerlich vollwertig!
Wer gebrauchte Büromöbel kauft, trifft eine kluge, nachhaltige und steuerlich sinnvolle Entscheidung. Wichtig ist die vollständige Dokumentation und korrekte Buchführung.
FAQs: Häufig gestellte Fragen
1. Kann man gebrauchte Büromöbel von der Steuer absetzen?
Ja, sofern sie betrieblich genutzt und korrekt dokumentiert werden.
2. Wie lange kann man gebrauchte Möbel abschreiben?
Je nach Zustand kürzer als die üblichen 13 Jahre.
3. Muss der Kauf über einen Händler erfolgen?
Nein, auch Privatkäufe sind zulässig – mit Quittung oder Vertrag.
4. Was passiert ohne Rechnung?
Ohne Beleg keine steuerliche Anerkennung – Nachweis ist Pflicht.
5. Können Freiberufler gebrauchte Möbel absetzen?
Ja, sofern sie beruflich genutzt werden und die Voraussetzungen erfüllt sind.